ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (auch mit Beiwagen) mit
• bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
• einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
• einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW (bei Elektromotoren).
Gleiches gilt für Fahrräder mit Hilfsmotor.
BIS 2013: Klasse M
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER und VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE jeweils mit
• bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
• Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren),
• maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Verbrennungsmotoren) oder
• maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren und
• Leermasse von nicht mehr als 350 kg (bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen), ohne Masse der Batterien (bei Elektrofahrzeugen).
BIS 2013: Klasse S
MINDESTALTER: 15 Jahre
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: keine
Fahrzeug: Piaggio
FAHRERLAUBNIS DER KLASSE B MIT SCHLÜSSELZAHL B196
KRAFTRÄDER (auch mit Beiwagen) mit
• Hubraum von bis zu 125 cm³ und
• Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
• Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
MINDESTALTER: 25 Jahre
VORBESITZ: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
KRAFTRÄDER (auch mit Beiwagen) mit
• Hubraum von bis zu 125 cm³ und
• Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
• Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE mit
• symmetrisch angeordneten Rädern und
• Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
• bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
• Leistung von bis zu 15 kW.
BIS 2013: Klasse B
MINDESTALTER: 16 Jahre
EINGESCHLOSSENE KLASSE: AM
KRAFTRÄDER (auch mit Beiwagen) mit
• Motorleistung von nicht mehr als 35 kW,
• Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg.
BIS 2013: Klasse A beschränkt
MINDESTALTER: 18 Jahre
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: A1 und AM
KRAFTRÄDER (auch mit Beiwagen) mit
• Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
• bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
MINDESTALTER: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE mit
• Leistung von mehr als 15 kW oder
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE mit
• symmetrisch angeordneten Rädern und
• Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
• bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
• Leistung von mehr als 15 kW.
BIS 2013: Klasse B
MINDESTALTER: 21 Jahre
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: A2, A1 und AM
KRAFTFAHRZEUGE (außer Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A)
• mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg,
• ausgelegt und gebaut zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger
• mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
oder
• mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
• zulässige Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3500 kg.
BIS 2013: Klasse BE
MINDESTALTER: 18 Jahre (17 Jahre bei Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17)
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: AM und L
Fahrzeug: Kia X-Ceed
Der B197 erlaubt es uns, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren. Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe stattfinden.
Dabei entstehen für Dich keine Einschränkungen im Führerschein.
gültig für: alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".
Besonderheit:
FAHRERLAUBNIS DER KLASSE B MIT SCHLÜSSELZAHL B96
FAHRZEUGKOMBINATION
aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit
• einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
• zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.
BIS 2013: Klasse BE
MINDESTALTER: 18 Jahre (17 Jahre bei Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17)
VORBESITZ: Führerscheinklasse B notwendig
FAHRZEUGKOMBINATIONEN
aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen mit
• zulässiger Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers von bis zu 3500 kg.
MINDESTALTER: 18 Jahre (17 Jahre bei Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17)
VORBESITZ: Führerscheinklasse B notwendig
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: keine
KRAFTFAHRZEUGE (außer Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A)
• mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und
• ausgelegt und gebaut zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger
• mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
MINDESTALTER: 18 Jahre
VORBESITZ: Führerscheinklasse B notwendig
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: keinE
FAHRZEUGKOMBINATION
aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zulässiger Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers von mehr als 750 kg und
• zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bis 12.000 kg.
FAHRZEUGKOMBINATION
aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zulässiger Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers von mehr als 3 500 kg und
• zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bis 12.000 kg.
BIS 2013: Klasse BE
MINDESTALTER: 18 Jahre
VORBESITZ: Führerscheinklasse C1 notwendig
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
KRAFTFAHRZEUGE (außer Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A)
• mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg
• ausgelegt und gebaut zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger
• mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
MINDESTALTER: 21 Jahre
VORBESITZ: Führerscheinklasse B notwendig
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: C1
FAHRZEUGKOMBINATIONEN
aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit
• zulässiger Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers von mehr als 750 kg.
MINDESTALTER: 21 Jahre
VORBESITZ: Führerscheinklasse C notwendig
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
KRAFTFAHRZEUGE (außer Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A)
• ausgelegt und gebaut zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
• Länge nicht mehr als 8 m
auch mit Anhänger
• mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
MINDESTALTER: 21 Jahre
VORBESITZ: Führerscheinklasse B notwendig
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: keine
FAHRZEUGKOMBINATIONEN
aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger
• mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg.
MINDESTALTER: 21 Jahre
VORBESITZ: Führerscheinklasse D1 notwendig
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
FAHRZEUGKOMBINATIONEN
aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger
• mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg.
MINDESTALTER: 24 Jahre
VORBESITZ: Führerscheinklasse D notwendig
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
KRAFTFAHRZEUGE (außer Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A)
• ausgelegt und gebaut zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger
• mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von nicht mehr als 750 kg.
MINDESTALTER: 24 Jahre
VORBESITZ: Führerscheinklasse B notwendig
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: D1
ZUGMASCHINEN
• mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h und
SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINEN UND FUTTERMISCHWAGEN
• mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
• jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und für solche Zwecke eingesetzt
• jeweils auch mit Anhängern
MINDESTALTER: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: L, AM
ZUGMASCHINEN
• nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und für solche Zwecke eingesetzt
• mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
KOMBINATIONEN
aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
• geführt mit einer Geschwindigkeit von max. 25 km/h
SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINEN, SELBSTFAHRENDE FUTTERMISCHWAGEN, STAPLER UND ANDERE FLURFÖRDERZEUGE
• jeweils mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h und
KOMBINATIONEN aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
MINDESTALTER: 16 Jahre
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: keine
FAHRRÄDER (einspurig, einsitzig) mit Hilfsmotor bis 25 km/h.
PRÜFBESCHEINIGUNG
MINDESTALTER: 15 Jahre
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (auch mit Beiwagen) mit
• bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
• einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
• einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW (bei Elektromotoren).
Gleiches gilt für Fahrräder mit Hilfsmotor.
BIS 2013: Klasse M
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER und VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE jeweils mit
• bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
• Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren),
• maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Verbrennungsmotoren) oder
• maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren und
• Leermasse von nicht mehr als 350 kg (bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen), ohne Masse der Batterien (bei Elektrofahrzeugen).
BIS 2013: Klasse S
MINDESTALTER: 15 Jahre
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: keine
KRAFTRÄDER (auch mit Beiwagen) mit
• Hubraum von bis zu 125 cm³ und
• Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
• Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE mit
• symmetrisch angeordneten Rädern und
• Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
• bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
• Leistung von bis zu 15 kW.
BIS 2013: Klasse B
MINDESTALTER: 16 Jahre
EINGESCHLOSSENE KLASSE: AM
KRAFTRÄDER (auch mit Beiwagen) mit
• Motorleistung von nicht mehr als 35 kW,
• Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg.
BIS 2013: Klasse A beschränkt
MINDESTALTER: 18 Jahre
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: A1 und AM
KRAFTRÄDER (auch mit Beiwagen) mit
• Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
• bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
MINDESTALTER: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE mit
• Leistung von mehr als 15 kW oder
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE mit
• symmetrisch angeordneten Rädern und
• Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
• bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
• Leistung von mehr als 15 kW.
BIS 2013: Klasse B
MINDESTALTER: 21 Jahre
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: A2, A1 und AM
KRAFTFAHRZEUGE (außer Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A)
• mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg,
• ausgelegt und gebaut zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger
• mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
oder
• mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
• zulässige Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3500 kg.
BIS 2013: Klasse BE
MINDESTALTER: 18 Jahre (17 Jahre bei Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17)
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: AM und L
FAHRERLAUBNIS DER KLASSE B MIT SCHLÜSSELZAHL B96
FAHRZEUGKOMBINATION
aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit
• einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
• zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.
BIS 2013: Klasse BE
MINDESTALTER: 18 Jahre (17 Jahre bei Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17)
VORBESITZ: Führerscheinklasse B notwendig
FAHRERLAUBNIS DER KLASSE B MIT SCHLÜSSELZAHL B196
KRAFTRÄDER (auch mit Beiwagen) mit
• Hubraum von bis zu 125 cm³ und
• Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
• Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
MINDESTALTER: 25 Jahre
VORBESITZ: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
FAHRZEUGKOMBINATIONEN
aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen mit
• zulässiger Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers von bis zu 3500 kg.
MINDESTALTER: 18 Jahre (17 Jahre bei Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17)
VORBESITZ: Führerscheinklasse B notwendig
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: keine
KRAFTFAHRZEUGE (außer Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A)
• mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und
• ausgelegt und gebaut zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger
• mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
MINDESTALTER: 18 Jahre
VORBESITZ: Führerscheinklasse B notwendig
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: keinE
FAHRZEUGKOMBINATION
aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zulässiger Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers von mehr als 750 kg und
• zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bis 12.000 kg.
FAHRZEUGKOMBINATION
aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit
• zulässiger Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers von mehr als 3 500 kg und
• zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bis 12.000 kg.
BIS 2013: Klasse BE
MINDESTALTER: 18 Jahre
VORBESITZ: Führerscheinklasse C1 notwendig
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
KRAFTFAHRZEUGE (außer Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A)
• mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg
• ausgelegt und gebaut zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger
• mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
MINDESTALTER: 21 Jahre
VORBESITZ: Führerscheinklasse B notwendig
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: C1
FAHRZEUGKOMBINATIONEN
aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit
• zulässiger Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers von mehr als 750 kg.
MINDESTALTER: 21 Jahre
VORBESITZ: Führerscheinklasse C notwendig
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
KRAFTFAHRZEUGE (außer Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A)
• ausgelegt und gebaut zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
• Länge nicht mehr als 8 m
auch mit Anhänger
• mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
MINDESTALTER: 21 Jahre
VORBESITZ: Führerscheinklasse B notwendig
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: keine
FAHRZEUGKOMBINATIONEN
aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger
• mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg.
MINDESTALTER: 21 Jahre
VORBESITZ: Führerscheinklasse D1 notwendig
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
KRAFTFAHRZEUGE (außer Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A)
• ausgelegt und gebaut zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger
• mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von nicht mehr als 750 kg.
MINDESTALTER: 24 Jahre
VORBESITZ: Führerscheinklasse B notwendig
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: D1
FAHRZEUGKOMBINATIONEN
aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger
• mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg.
MINDESTALTER: 24 Jahre
VORBESITZ: Führerscheinklasse D notwendig
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
ZUGMASCHINEN
• mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h und
SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINEN UND FUTTERMISCHWAGEN
• mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
• jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und für solche Zwecke eingesetzt
• jeweils auch mit Anhängern
MINDESTALTER: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: L, AM
ZUGMASCHINEN
• nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und für solche Zwecke eingesetzt
• mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
KOMBINATIONEN
aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
• geführt mit einer Geschwindigkeit von max. 25 km/h
SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINEN, SELBSTFAHRENDE FUTTERMISCHWAGEN, STAPLER UND ANDERE FLURFÖRDERZEUGE
• jeweils mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h und
KOMBINATIONEN aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
MINDESTALTER: 16 Jahre
EINGESCHLOSSENE KLASSEN: keine
FAHRRÄDER (einspurig, einsitzig) mit Hilfsmotor bis 25 km/h.
PRÜFBESCHEINIGUNG
MINDESTALTER: 15 Jahre
Einmalig und nur in unserer Fahrschule – wir bieten unseren Fahrschülern den einfachsten und schnellsten Einstieg in die Ausbildung. Folgende Leistungen decken wir bei uns vor Ort ab:
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