Allgemein herrscht die Meinung, dass Fahrschule und Fahrlehrer alle Schäden ersetzen müssen, die Fahrschüler oder Kursteilnehmer bei einem Unfall während des Unterrichts erleiden. Nur wenige wissen jedoch, dass dies nur dann der Fall ist, wenn der Unfall
vom Fahrlehrer verschuldet wurde.
Aber was ist, wenn der Unfall zum Beispiel vom Schüler selbst verschuldet wurde, ein Wildunfall oder ein geplatzter Reifen die Ursache war? – Pech gehabt!
Ist eine bleibende körperliche oder geistige Beeinträchtigung die Folge eines Unfalles, kann die Schule, die Ausbildung oder der Beruf möglicherweise nicht mehr in der gewünschten Weise fortgesetzt werden. Im Extremfall kann sogar eine ständige Erwerbsunfähigkeit eintreten. Die Folgen sind erhebliche finanzielle Einbußen..
Gesetzlichen Unfallschutz für Fahrschüler gibt es kaum:
Du hast Fragen?
Dann rufe uns direkt an oder nutze unser Kontaktformular und wir helfen dir gerne weiter.