Fahrschule Mai

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Fahschule Mai seit 1981

Aktuelle Unterrichtspläne

Sieben mal die Woche Theorieausbildung

Theorieunterricht

Nach § 4 Abs. 3 Fahrschl AusbO sind für alle Fahrerlaubnis-Klassen Mindestunterrichte des allgemeinen Teils (Grundstoff) Themen 1 – 12 vorgeschrieben.

Weiterhin sind bei der Ersterteilung für die Fahrerlaubnis – Klassen A , A2 und A1 : 4 Doppelstunden und für die Fahrerlaubnis-Klassen B, AM und L: 2 Doppelstd. klassenspezifische Unterricht vorgeschrieben.

Der klassenspezifische Unterricht der Fahrerlaubnis-Klassen A , A2, A1, C, D, M , L und T erfolgt nach Absprache.

Wir bieten Euch folgende Möglichkeiten an die erforderlichen Grundstoffthemen 1-12 und für die FE – Klasse B die Themen 13 und 14 zu besuchen.

Teilnahme an Theorieunterrichten in der Hauptstelle in Schillingen oder auch in allen weiteren Filialen.

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