Fahrschule Mai

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Fahschule Mai seit 1981

Unfallschutz für unsere Fahrschüler

Fahrlehrerversicheurng

Dein Sicherheits-Extra

  • im praktischen Unterricht
  • im theoretischen Unterricht
  • auf dem Weg zum Unterricht

Warum haben wir eine Unfallversicherung für
dich abgeschlossen?

Allgemein herrscht die Meinung, dass Fahrschule und Fahrlehrer alle Schäden ersetzen müssen, die Fahrschüler oder Kursteilnehmer bei einem Unfall während des Unterrichts erleiden. Nur wenige wissen jedoch, dass dies nur dann der Fall ist, wenn der Unfall
vom Fahrlehrer verschuldet wurde.

Aber was ist, wenn der Unfall zum Beispiel vom Schüler selbst verschuldet wurde, ein Wildunfall oder ein geplatzter Reifen die Ursache war? – Pech gehabt!

Eine gesicherte Zukunft!

Ist eine bleibende körperliche oder geistige Beeinträchtigung die Folge eines Unfalles, kann die Schule, die Ausbildung oder der Beruf möglicherweise nicht mehr in der gewünschten Weise fortgesetzt werden. Im Extremfall kann sogar eine ständige Erwerbsunfähigkeit eintreten. Die Folgen sind erhebliche finanzielle Einbußen..

Und die gesetzliche Unfallversicherung?

Gesetzlichen Unfallschutz für Fahrschüler gibt es kaum:

  • Die Berufsgenossenschaft zahlt nur bei Arbeitsunfällen
  • Eine ausreichende Leistung durch die gesetzliche Rentenversicherung kann bei jugendlichen Fahrschülern noch nicht erfolgen, weil sie noch nicht lange oder noch gar keine Beiträge eingezahlt haben

Das Vertrauenspaket

  • Die Fahrschule erhält keine Provision von der Versicherung
  • Die Fahrschule gibt Ihre Adresse nicht an Versicherungsvertreter weiter
  • Die Leistungen bekommen Sie unabhängig von eventuellen sonstigen Schadenersatzzahlungen
  • Wir wollen Sie rundum gut betreuen – deshalb bieten wir Ihnen diesen Versicherungsschutz
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Dann rufe uns direkt an oder nutze unser Kontaktformular und wir helfen dir gerne weiter.